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Update zur November-/Dezemberhilfe: die FAQ wurden aktualisiert.

Die Neustarthilfe für Solo-Selbständige ist ab sofort und direkt (ohne prüfende Dritte) beantragbar. Gezahlt wird ein Liquiditätsvorschuss für das erste Halbjahr 2021 von bis zu 7.500 EUR, der auch für den Lebensunterhalt verwendet werden darf.

Wichtiger Hinweis zu den aktuellen Corona-Hilfen. Wenn Ihr solo-selbständig seid und trotzdem Betriebskosten habt, wägt sorgsam ab, ob Ihr die Überbrückungshilfe III (anteilige Erstattung von Fixkosten) die Neustarthilfe für Solo-Selbständige beantragt.

Der Kulturausschus des European Parliament hat eine Studie zu den Auswirkungen von COVID-19 auf die Kultur- und Kreativwirtschaft in Auftrag gegeben.