Infos zur Überbrückungshilfe

Hier eine Information von Kreatives Sachsen:

Wichtiger Hinweis zu den aktuellen Corona-Hilfen. Wenn Ihr solo-selbständig seid und trotzdem Betriebskosten habt, wägt sorgsam ab, ob Ihr die Überbrückungshilfe III (anteilige Erstattung von Fixkosten)  und die Neustarthilfe für Solo-Selbständige beantragt (anteilige Erstattung des Umsatzes aus dem Vergleichzeitraum Januar bis Juni 2019 bis max. 7.500 EUR).

Selbst wenn Ihr Betriebskosten habt, kann die Neustart-Hilfe im Einzelfall die für Euch passendere Hilfe sein. Eine Kombination der beiden Hilfen ist ausgeschlossen. Beide Programme werden nicht auf die Grundsicherung angerechnet.

Die Neustarthilfe wird voraussichtlich ab Ende Februar beantragbar sein und zwar ohne prüfenden Dritten. Wir
informieren sobald das Formular online ist.

Ein Hinweis noch für Personengesellschaften aus Selbständigen: für diese wird die Neustarthilfe zu einem späteren Zeitpunkt beantragbar sein. Auch hierzu informieren wir natürlich, sobald Details bekannt sind.

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