Neustarthilfe für Selbständige

Hier eine Information von Kreative Deutschland:

Die Neustarthilfe ist jetzt auch für Selbständige in Personen- und Kapitalgesellschaften beantragbar.

Wichtig: Die Anträge hierfür MÜSSEN über eine/n prüfende/n Dritte/n gestellt werden

Die FAQ wurden wie folgt ergänzt:

  • Soloselbständige, die sowohl ihre Umsätze als Freiberufler/in oder als Gewerbetreibende/r als auch (anteilig) Umsätze, die sie aus einer Personengesellschaft (z. B. GbR) erzielen, für die Berechnung der Neustarthilfe zugrunde legen möchten. Der Anteil der Umsätze, den Sie als Antragstellende/r berücksichtigen können, wird nach dem für die Personengesellschaft für die Verteilung von Gewinnen geltenden Schlüssel berechnet. Sind Sie Gesellschafter mehrerer Personengesellschaften, können Sie die (anteiligen) Umsätze aus allen Personengesellschaften geltend machen, deren Gesellschafter Sie sind.
  • Soloselbständige, die ihre gesamten Umsätze aus einer Personengesellschaft erzielen. Der Anteil der Umsätze, den Sie berücksichtigen können, wird nach dem für die Personengesellschaft für die Verteilung von Gewinnen geltenden Schlüssel berechnet. Sind Sie Gesellschafter mehrerer Personengesellschaften, können Sie die (anteiligen) Umsätze aus allen Personengesellschaften geltend machen, deren Gesellschafter Sie sind.
  • Kapitalgesellschaften, die 1) einen Gesellschafter haben, der 100% der Anteile an der Gesellschaft hält und in einem Umfang von mindestens 20 vertraglich vereinbarten Arbeitsstunden pro Woche von der Gesellschaft beschäftigt wird und 2) den überwiegenden Teil (mind. 51%) ihrer Einkünfte als Einkünfte erzielen, die – wenn sie von einer natürlichen Person erzielt würden – als gewerbliche oder freiberufliche Einkünfte gelten würden.
  • Wird die Neustarthilfe durch eine Ein-Personen-Kapitalgesellschaft beantragt, ist die Ein-Personen-Kapitalgesellschaft Antragstellerin. Die Neustarthilfe wird dann auch an die Gesellschaft und nicht an den Gesellschafter ausgezahlt.

https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/.../neust...

Via Antje Hinz

Für die Neustarthilfe für Solo-Selbständige gibt es auch noch eine neue Info: Die Anträge KÖNNEN nun nun entweder als Direktantrag auch über eine/n prüfende/n Dritte/n beantragt werden. Die Kosten hierfür können anteilig geltend gemacht werden

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